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logo fnDiskussion und Information über das Thema Pferd
Berlin (fn-press). Auf Initiative der Bundestagsabgeordneten Alois Gerig (CDU), Pascal Kober (FDP), Andrea Nahles (SPD) und Dieter Stier (CDU) hat sich in Berlin der Parlamentskreis Pferd gegründet. Zur Gründungsveranstaltung, zu der auch die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) mit ihrer spitzenverbandlichen Expertise eingeladen war, kamen zahlreiche Abgeordnete unterschiedlicher Fraktionen, darunter Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU).

Gesagt, getan – was Politikern oftmals abgesprochen wird, widerlegt eindeutig die Gründung des Parlamentskreises Pferd. Bereits im März 2018 hatte Alois Gerig, Vorsitzender des Bundestags-Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft, im Rahmen des Parlamentarischen Abends der FN erklärt, dass das Thema Pferd im Parlament mehr Aufmerksamkeit verdiene. Dieter Stier, stellvertretender Vorsitzender des Bundestags-Sportausschusses, und Pascal Kober, der die Federführung übernahm, kündigten im Rahmen der FN-Präsidiumssitzung an, einen Parlamentskreis Pferd aus der Taufe heben zu wollen. Dieser Ankündigung ließen die eng mit dem Pferd verbundenen Abgeordneten zusammen mit Andrea Nahles, der Parlamentskollegin gleichen Interesses, nur wenige Monate später Taten folgen. Fast 40 Bundestagsabgeordnete der Fraktionen CDU, SPD, FDP und Grüne stehen bereits auf der Interessentenliste des Parlamentskreises – Tendenz steigend.

Ihr Ziel ist es, sich mehrmals jährlich fraktionsübergreifend über aktuelle Themen zum Pferd und aus der Pferdewelt zu informieren und dies mit Gästen aus der Praxis und der Wissenschaft zu diskutieren. Der Parlamentskreis richtet sich nicht nur an Fachleute, sondern an alle, die an Themen rund um das Pferd Freude und Interesse haben. Mit seiner Gründung soll der großen Bedeutung des Pferdes als Freizeitbegleiter, Sportpartner, Wirtschaftsfaktor und Kulturgut Rechnung getragen werden. Diese Bedeutung untermauern auch folgende Zahlen:

Fast vier Millionen Menschen in Deutschland bezeichnen sich selbst als Reiter und rund 1,3 Millionen Pferde leben in der Bundesrepublik. Knapp 700.000 Mitglieder sind in den 7.521 Reit- und Fahrvereinen unter dem Dach der FN organisiert. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung zählt damit zu den acht größten Verbänden des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Auch als Wirtschaftsfaktor ist das Pferd nicht zu unterschätzen: Der Umsatz der deutschen Pferdewirtschaft liegt bei geschätzten 6,7 Milliarden Euro. Darunter fallen 39 Prozent (2,6 Mrd. Euro) der Ausgaben auf den Bereich Pferdehaltung, 61 Prozent (4,1 Mrd. Euro) auf den Bereich Einzelhandel und Dienstleistungen.

„Dass der Umgang mit Pferden viele positive Einflüsse auf uns Menschen hat, das erleben wir als Reiter, Fahrer, Voltigierer oder Züchter fast jeden Tag. In unserer zunehmend digitalen und automatisierten Welt bekommt der persönliche Bezug zum Tier eine ganz neue Dimension. Das Pferd ist von unschätzbarem Wert im zivilgesellschaftlichen Miteinander sowie als Wirtschaftsfaktor. Umso mehr freut es uns, dass das Thema Pferd auf der Ebene des Bundestags angekommen ist und durch den Parlamentskreis eine so große Unterstützung erhält. Diskussionen über Tierschutz und -zucht, die Pferdesteuer oder Kutschen im Straßenverkehr erreichen immer wieder eine politische Dimension. Das zeigt uns, wie wichtig und fruchtbar es ist, unsere Argumente pro Pferd in den unterschiedlichen Politikbereichen in Berlin zu platzieren und aktiv mitzugestalten“, sagte Bernhard Feßler, Leiter des vor gut einem Jahr eröffneten Hauptstadtbüros der FN. Er vertrat die FN auch bei der Gründungsveranstaltung des Parlamentskreises. jbc


Neue Zuchtverbands-ordnung 2019 jetzt online

Seit 1. November gilt europaweit eine neue EU-Tierzucht-verordnung / Test auf WFFS in der ZVO verpflichtend

Warendorf (fn-press). Seit 1. November ist die neue EU-Tierzuchtverordnung in Kraft. Dies hat auch aus Auswirkungen auf die Zuchtverbandsordnung (ZVO), die ab sofort unter www.pferd-aktuell.de/zvo einzusehen ist. Neu in jedem Zuchtprogramm ist unter anderem das Kapitel „Berücksichtigung gesundheitlicher Merkmale sowie genetischer Defekte bzw. Besonderheiten“. Bei einigen Rassen sind Untersuchungen auf Gendefekte bereits seit einiger Zeit verpflichtend vorgeschrieben. Ganz neu dagegen ist der verpflichtende Gentest auf das Warmblood Fragile Foal Syndrome (WFFS) bei Reitpferdehengsten. Darauf verständigte sich der Bereich Zucht der FN in seiner letzten Beschlussfassung im September.

Die Zuchtverbandsordnung dient der Förderung der Pferdezucht durch Koordination der züchterischen Arbeit der anerkannten Zuchtverbände, die Mitglieder der FN sind. Sie setzt sich aus einem Allgemeinen Teil sowie den einzelnen Zuchtprogrammen bzw. den Rahmenbestimmungen für die Populationen der deutschen Reitpferdezucht zusammen. Insgesamt sind 80 Zuchtprogramme in der ZVO 2019 erfasst.
Verpflichtende Gentests bei Reitpferden und anderen Rassen.

Ab dem Zuchtjahr 2019 werden alle Reitpferde-Hengste, die in Hengstbuch I oder Hengstbuch II eingetragen sind oder eingetragen werden, auf Warmblood Fragile Foal Syndrome (WFFS) mit Hilfe des Gentests untersucht. Der jeweilige Zuchtverband wird das Ergebnis des Gentests in der Tierzuchtbescheinigung und in seiner eigenen Datenbank dokumentieren. Die Ergebnisse werden auf der Website des jeweiligen Zuchtverbandes veröffentlicht. Das Ergebnis dient nur zur Information für die Züchter, hat aber keinen Einfluss auf die Eintragung der Hengste.

Auch bei anderen Rassen sind verpflichtende Gentests ab dem Zuchtjahr 2019 vorgeschrieben: Cerebelläre Abiotrophie beim Deutschen Reitpony und Kleinen Deutschen Reitpferd, Polysaccharid Speicher Myopathie beim New Forest Pony, Fohlen-Immundefekt-Syndrom beim Dales Pony, Caroli-Leberfibrose bei Freibergern und Hoof Wall Separation Disease beim Connemara Pony. Auch hier hat das Ergebnis keinen Einfluss auf die Eintragung der Ponys; die von den Zuchtverbänden übermittelten Ergebnisse werden auf der Internetseite der FN www.pferd-aktuell.de/gesundheitsdatenbank/gentests veröffentlicht.

Weitere wesentliche Änderungen in der ZVO 2019 sind:

Tierzuchtbescheinigung für Zuchtmaterial
In der EU-Verordnung ist ein Muster für eine Tierzuchtbescheinigung für Zuchtmaterial vorgeschrieben. Dieses Formular muss ab dem kommenden Zuchtjahr für Zuchtmaterial (Sperma, Embryo) verwendet werden und wird vom Zuchtverband ausgefüllt an die jeweilige Besamungsstation (bzw. Zuchtmaterialbetrieb) verschickt. Diese Tierzuchtbescheinigung muss von dem Hengsthalter entsprechend ausgefüllt werden und wird mit dem Zuchtmaterial an die Züchter verschickt.

Fohlen werden nun im Zuchtbuch eingetragen
Neu bei allen Rassen ist die Einführung eines Fohlenbuches. Bisher wurden Hengste frühestens im dritten Lebensjahr und Stuten, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, in das Hengst- bzw. Stutbuch eines Zuchtverbandes eingetragen. Ab 2019 werden nun alle Fohlen bereits im Jahr ihrer Geburt im Fohlenbuch eingetragen, sofern mindestens ein Elternteil in der Hauptabteilung der Rasse eingetragen ist.

Neue Definition beim Alter des Pferdes
Im Zuge der Diskussionen um das Zuchtjahr und das Eintragungsjahr, welche bisher unterschiedlich definiert sind, wird nun ab dem Zuchtjahr 2019 sowohl für das Zuchtjahr als auch für das Eintragungsjahr das Kalenderjahr herangezogen. Diese Anpassung bedeutet, dass für die Altersangabe eines Pferdes der 1. Januar des Geburtsjahres als Stichtag für die Jahrgangszugehörigkeit/Zuchtjahr gilt. Bisher wurden auch Pferde, die in dem Zeitraum von 1. November bis 31. Dezember geboren wurden, dem folgenden Jahr für die Jahrgangszugehörigkeit zugeordnet. Für die Pferde, die in den Monaten November und Dezember im Jahr 2018 geboren werden, gibt es allerdings noch eine Übergangsregelung, denn diese gehören dann ausnahmsweise noch zu dem darauffolgenden Zuchtjahr 2019. Danach gilt nur noch das Kalenderjahr als Zuchtjahr.
Dr. T. Dohms-Warnecke/Hb

 

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