Die Bezeichnung Elitestute soll diejenigen Stuten auszeichnen, die aufgrund ihrer Herkunft, Qualität und Eigenleistung in Zucht und Sport eine Sonderstellung einnehmen und über ihre Nachkommen einen nachhaltig positiven Einfluss auf die Landespferdezucht ausüben.

Eine Sonderstellung in der Zucht ist auch dahingehend zu verstehen, dass die Stute gesund ist und keine Disposition für Erbfehler zeigt.

Anne Rinske  647

Für die Vergabe des Titels „Elitestute“ können sich Stutbuch I- Stuten aller Rassen qualifizieren, die bei der Eintragung mit der Durchschnittsnote 7,5 oder besser eingestuft wurden, eine Mindestfruchtbarkeit von 2:1, d.h. in je zwei Zuchtjahren mindestens ein Fohlen haben und mindestens 100 Punkte nach folgendem System erreichen:




Exterieur- Bonitierung bei Eintragung (Ø- Note x 5) =
(Isländer: Jungpferdebeurteilung IPZV (Ø-Note x 4)
 
.... Punkte
2. Prämierung bei der Elite-Stutenschau bzw. Bundesschauen (einmalig) 
(Isländer: IPZV-Zuchtchampionat ≥ 7,8)      
 
5 Punkte
3. Leistung:    
Eigenleistungsprüfung auf Station mindestens 7,0
andere ELP entsprechend ZVO
 
20 Punkte
andere ELP entsprechend ZVO
oder ELP gemäß LPO § 330 ff mindestens 7,0
oder mindestens drei Platzierungen im Turniersport
Klasse L und höher, I.- III. Stelle
Isländer: gerittene FIZO-Prüfung: Viergänger 7,8 / Fünfgänger 8,0
oder Turniersporterfolge gemäß ZVO
bzw. alte IPO-Prüfung ≥ 7,8 (bis 2005)
 
15 Punkte
4. je aufgezogenes Fohlen (28 Tage) im VPPH registriert  
5 Punkte
5.  je im VPPH eingetragene Tochter Ø- Note 7,0 ÷ 7,4
(Isländer 7,5 ÷ 7,9)
 
5 Punkte
je im VPPH eingetragene Tochter Ø- Note ≥ 7,5
(Isländer ≥ 8,0)
 
10 Punkte
6.  je gekörter Sohn
(Isländer: mit gerittener FIZO-Prüfung)
 
15 Punkte

 

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