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Die Zuchtsaison 2021 hat begonnen. Die ersten Fohlen sind schon geboren, ebenso haben sich viele Stutenbesitzer bereits Gedanken darüber gemacht, welchen Hengst sie für Ihre Stuten wählen. Wir wollen dies und die Umstellung unserer Datenbank, sowie den Anschluss an VIT zum Anlass nehmen, über wichtige Vorgehensweisen und Erfordernisse zu informieren.

Der erste Passausdruck mit dem neuen SystemDeckscheine

Anders als bisher, erhält nicht mehr der Hengsthalter den Deckscheinblock, sondern der Stutenbesitzer bekommt für seine Stute einen Deckschein.

Ab 2022 werden die Deckscheine zusammen mit der Beitragsrechnung  für alle eingetragenen, zucht-aktiven Stuten versendet. Sollten Sie eine Stute haben, für die Sie keinen Deckschein erhalten haben, so fordern Sie diesen frühzeitig – am besten noch vor der Bedeckung – beim Verband an. Den Deckschein leiten sie anschließend weiter an den entsprechenden Hengsthalter/ Deckstation. Zur Erstellung des Deckscheins benötigt die Geschäftsstelle Angaben zur Stute (Lebensnummer und ggf. - bei ausländischen Stuten- eine Kopie der Abstammung), sowie Name und Anschrift des Züchters / Stutenbesitzers. Sie erreichen uns telefonisch (06155/ 825 6934) oder per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Abfohlmeldungen

Im März werden ebenfalls mit der Beitragsrechnung, sofern die Bedeckung ordnungsgemäß vom Hengsthalter beim Verband gemeldet wurde, die Abfohlmeldungen versandt. Die Abfohlmeldungen enthalten die Daten der Stute, sowie deren Deckdaten aus dem Bedeckungsjahr. Wie beim Deckschein untergliedert sich die Abfohlmeldung in 2 Hälften, die gleichlautend ausgefüllt werden sollen:

Die obere Hälfte ist für Ihre Unterlagen bestimmt, die untere wird an die Verbandsgeschäftsstelle gesendet (per Post, Mail oder Fax).

Bitte beachten Sie, dass die Abfohlmeldung innerhalb der ersten 28 Tage nach Fohlengeburt entsprechend ausgefüllt als Ergebnismeldung an den VPPH gesendet wird. Bitte senden Sie uns die Abfohlmeldung auch zu, wenn die Stute güst geblieben ist oder verfohlt hat.

Es ist durchaus möglich, dass Sie in Einzelfällen Abfohlmeldungen fremder Verbände erhalten. Dies bedeutet nicht, dass Sie die Abfohlmeldung dem fremden Verband zusenden müssen. Sie können diese – von fremden Verbänden ausgestellte Abfohlmeldung genauso ausfüllen und beim VPPH einreichen.

Ihre Geschäftsstelle

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