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Untersuchungen und Ergebnisse von Erbkrankheiten
Ob Freizeit-, Zucht- oder Sportpferd und -pony: Die Gesundheit eines Pferdes oder eines Ponys ist in allen Bereichen die Grundvoraussetzung für Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit. Aus diesen Gründen ist die Gesundheit in den Zuchtzielen der deutschen Zuchtverbände ein fester Bestandteil. Bisher kann allerdings nur indirekt, also über Exterieur- und Leistungsmerkmale, auf Gesundheit selektiert werden. Es fehlt grundlegend an Informationen über Häufigkeit und Verteilung von Erkrankungen bei unseren Pferden, aus denen Rückschlüsse für die Zucht und Haltung gezogen werden könnten.

Um die Möglichkeiten zur Umsetzung des Zuchtziels „Gesundheit“ zu verbessern, wurde das Gemeinschaftsprojekt Gesundheitsdatenbank ins Leben gerufen. Hierüber sollen kurzfristig Erkenntnisse über die Häufigkeit des Auftretens verschiedener Erkrankungen gesammelt werden, um langfristig das Ziel zu verfolgen, eine Verbesserung der Gesundheit bei allen Pferderassen zu erreichen. Diese Verbesserung soll durch eine systematische Erfassung und Auswertung der Gesundheitsdaten von Pferden aller Rassen gewährleistet werden.

Bei der Sammlung der Daten zur Erstellung einer breiten, aussagekräftigen Basis sind die Pferdehalter und Tierärzte gefragt. Die Pferdehalter haben die Möglichkeit, die gesundheitsrelevanten Daten ihrer Pferde durch den eignen Tierarzt anonymisiert zur wissenschaftlichen und züchterischen Auswertung zur Verfügung zu stellen und somit aktiv zu Verbesserung von Tiergesundheit und Tierwohl beizutragen. Die Teilnahme am Projekt ist für Pferdehalter und Tierärzte freiwillig. Die Gesundheitsdatenbank ist ein Gemeinschaftsprojekt der FN angeschlossen Zuchtverbände, der Verbandstierärzte, des Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung (vit), der Deutschen Reiterlichen Vereinigung und der Wissenschaft.

Zuchtpferde und -ponys werden auf genetische Defekte hin untersucht und diese Ergebnisse finden Berücksichtigung in den jeweiligen Zuchtprogrammen der verschiedenen Rassen. Nach der Tierzuchtverordnung der EU sind diese Ergebnisse in den Tierzuchtbescheinigungen anzugeben sowie zu veröffentlichen. Hier sind Informationen zu den Gendefekten eingestellt, die Bestandteil in den Zuchtprogrammen der Zucht-Verbands-Ordnung (ZVO) sind. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind hier als Downloads zu finden. Die Listen enthalten die Informationen, die von den Zuchtverbänden an die FN geliefert worden sind.


Gendefekte CLFCaroli-Leberfibrose (CLF) ist ein Gendefekt, der tödlich verläuft. Die Krankheit führt zu einer Degeneration der Lebergefässe und das Tier stirbt durch akutes Leberversagen im Alter von zwei bis sechs Monaten. Alle Fohlen, die diese kritische Zeit überlebt haben und ganz normal gesund aufwachsen, werden auch später nicht daran eingehen. Es kann aber sein, dass sie wiederum Trägertiere sind.

Erbgang
Die Caroli-Leberfibrose wird monogen autosomal rezessiv vererbt. Bei diesem Vererbungsmodus kann die Erbanlage für die Erkrankung „versteckt“ von gesunden Trägertieren (Anlageträger) an die Nachkommen weitergegeben werden. Das Testverfahren soll dem Züchter ermöglichen, die Anpaarung zweier Anlageträger zu vermeiden und damit das 25-prozentige Risiko der Erzeugung von Merkmalsträgern (erkrankte Tiere) auszuschließen.

- Bestimmungen im Zuchtprogramm

Freiberger
Seit dem Zuchtjahr 2019 werden alle Hengste, die in Hengstbuch I oder Hengstbuch II eingetragen sind oder eingetragen werden, sowie alle Fohlen, deren Väter Träger des schadhaften Gens sind, auf Caroli-Leberfibrose (CLF) mit Hilfe des Gentests untersucht. Der jeweilige Zuchtverband wird das Ergebnis des Gentests in der Tierzuchtbescheinigung und in der Datenbank dokumentieren. Die Ergebnisse werden auf der Website der FN veröffentlicht. Das Ergebnis hat bei bereits eingetragenen Hengsten keinen Einfluss auf die Eintragung. Neu einzutragenden Hengste, die Träger des schadhaften Gens sind, werden in den Anhang eingetragen.


Die häufigsten Symptome, die bei der Cerebellären Abiotrophie (CA) in unterschiedlichen Schweregraden beobachtet werden, sind unkontrollierte Bewegungen (Ataxie). Als Ursache für das Entstehen der Krankheitssymptome wird das Absterben der Nervenzellen (Purkinje Zellen) des Kleinhirns angesehen. Über das Kleinhirn werden alle Bewegungen, Gleichgewicht, Koordination und Feinmotorik gesteuert. Von Cerebellären Abiotrophie betroffene Pferde fallen durch unterschiedlich starke Störungen im Ablauf der Bewegungen im Kopfbereich und insbesondere der Vordergliedmaßen auf. Bei schweren Fällen sind schon erste Anzeichen einer Cerebellären Abiotrophie kurz nach der Geburt zu sehen. Gewöhnlich sind jedoch bei von Cerebellären Abiotrophie betroffenen Fohlen bei der Geburt und in den ersten Lebensmonaten keine oder kaum wahrnehmbare Veränderungen festzustellen, erst mit etwa drei Monaten werden die Anzeichen zunehmend deutlicher. In manchen Fällen verläuft die Erkrankung allerdings auch sehr protrahiert, so dass erste Symptome erst beim Absetzen von der Mutter auftreten, oder beim Jungpferd, das mit dem Training beginnt.

Bei der Untersuchung durch den Tierarzt kann über die neurologische Untersuchung eine Kleinhirnproblematik erkannt werden. Eine abschließende Diagnose ist allerdings nur über den histopathologischen Nachweis post mortem möglich. Unabhängig von der Schwere der Symptomatik werden die betroffenen Tiere häufig euthanasiert.

Erbgang
Die Cerebellären Abiotrophie wird monogen autosomal rezessiv vererbt. Bei diesem Vererbungsmodus kann die Erbanlage für die Erkrankung „versteckt“ von gesunden Trägertieren (Anlageträger) an die Nachkommen weitergegeben werden.

Das Testverfahren soll dem Züchter ermöglichen, die Anpaarung zweier Anlageträger zu vermeiden und damit das 25-prozentige Risiko der Erzeugung von Merkmalsträgern (erkrankte Tiere) auszuschließen.

- Bestimmungen im Zuchtprogramm

Deutsches Reitpony und Kleines Deutsches Reitpferd
Seit dem Zuchtjahr 2019 werden alle Hengste, die in Hengstbuch I oder Hengstbuch II eingetragen sind oder eingetragen werden, auf Cerebelläre Abiotrophie (CA) mit Hilfe des Gentests untersucht. Der jeweilige Zuchtverband wird das Ergebnis des Gentests in der Tierzuchtbescheinigung und in der Datenbank dokumentieren. Die Ergebnisse werden auf der Website der FN veröffentlicht. Das Ergebnis hat keinen Einfluss auf die Eintragung der Ponys.

Sollten beide Elterntiere nachweislich frei von dem Gen für Cerebelläre Abiotrophie sein, entfällt die Verpflichtung der Untersuchung.


Gendefekte HWSDBei der Hoof Wall Separation Disease (HWSD) handelt es sich um eine erblich bedingte Erkrankung der Hufe, die nicht heilbar ist. Die Erkrankung tritt in unterschiedlicher Ausprägung auf, die von geringen Beeinträchtigungen bis hin zum „nicht laufen können“ (und damit nicht lebensfähig sein) reicht. Bei den meisten Tieren tritt bereits wenige Wochen nach der Geburt an allen vier Hufen ein Wegbrechen der nicht tragfähigen äußeren Hufwand auf, so dass die Ponys fast ausschließlich auf der Hufsohle laufen müssen. Während auf hartem, felsigem Untergrund das Problem sehr schnell zu erkennen ist, kann weicher, feuchter Untergrund dazu führen, dass das Problem zu¬nächst unerkannt bleibt. Der Schweregrad der Krankheit variiert stark, sodass es in schweren Fällen bis zur Euthanasie kommen kann.

Erbgang
Die Hoof Wall Separation Disease wird autosomal rezessiv vererbt. Bei diesem Vererbungsmodus kann die Erbanlage für die Erkrankung „versteckt“ von gesunden Trägertieren (Anlageträger) an die Nachkommen weitergegeben werden.

Das Testverfahren soll dem Züchter ermöglichen, die Anpaarung zweier Anlageträger zu vermeiden und damit das 25%ige Risiko der Erzeugung von Merkmalsträgern (erkrankte Tiere) auszuschließen.

- Bestimmungen im Zuchtprogramm

Connemara Pony
Seit dem Fohlenjahrgang 2018 werden alle registrierten Fohlen, deren Eltern nicht beide N/N sind, auf Hoof Wall Separation Disease (HWSD) mit Hilfe des Gentests untersucht. Der jeweilige Zuchtverband wird das Ergebnis des Gentests in der Tierzuchtbescheinigung und in der Datenbank dokumentieren. Die Ergebnisse werden auf der Website der FN veröffentlicht. Das Ergebnis hat keinen Einfluss auf die Eintragung der Ponys. Für die Eintragung in das Hengstbuch I oder II bzw. Stutbuch I oder II müssen die Fohlenjahrgänge der Jahre 2016 und 2017, deren Eltern nicht beide N/N sind, ebenfalls getestet werden.

Gendefekte MYOMyotonie (MYO)
Die erbliche Myotonie ist eine Erkrankung der Skelettmuskulatur. Sie wird verursacht von einer Mutation im CLCN1 Gen, die für die Funktion der Chlorid-Kanäle im Muskel verantwortlich ist. Die ersten Symptome der Krankheit treten bereits im Alter von wenigen Wochen auf. Die Fohlen haben einen steifen, staksigen Gang, liegen viel und haben nach längerer Liegezeit erhebliche Schwierigkeiten wieder auf die Beine zu kommen. Es ist meist nicht möglich die Hufe einzeln anzuheben, die Fohlen verlieren sehr schnell das Gleichgewicht. Aufgrund der Myotonie kann auch der Augapfel weit in die Augenhöhle zurückgezogen sein.


Erbgang
Die Myotonie wird autosomal rezessiv vererbt. Bei diesem Vererbungsmodus kann die Erbanlage für die Erkrankung „versteckt“ von gesunden Trägertieren (Anlageträger) an die Nachkommen weitergegeben werden. Das Testverfahren soll dem Züchter ermöglichen, die Anpaarung zweier Anlageträger zu vermeiden und damit das 25-prozentige Risiko der Erzeugung von Merkmalsträgern (erkrankte Tiere) auszuschließen.

- Bestimmungen im Zuchtprogramm

New Forest Pony
Seit 2013 dürfen Hengste nur dann in das Hengstbuch I oder II eingetragen werden, wenn sie frei vom dem Gen für Myotonie (A/A) sind. Das Ergebnis wird in der Datenbank und in der Zuchtbescheinigung vermerkt sowie auf der Internetseite des jeweiligen Zuchtverbandes veröffentlicht. Alle aktiv eingetragenen Hengste werden im Hinblick auf das Vorhandensein des Gens für Myotonie untersucht und das Ergebnis wird in der Datenbank und in der Zuchtbescheinigung vermerkt sowie auf der Internetseite des jeweiligen Zuchtverbandes veröffentlicht. Das Ergebnis hat keinen Einfluss auf den Eintragungsstatus.

Seit 2013 müssen alle neu einzutragenden Stuten untersucht werden, wenn sie aus Trägerlinien stammen bzw. bei denen der Verdacht besteht, dass sie Träger sind (Kantje's Ronaldo-Blut im Pedigree). Der Myotonie-Status wird im Pass vermerkt. Alle aktiv eingetragenen Stuten sollten untersucht werden, wenn sie aus Trägerlinien stammen bzw. bei denen der Verdacht besteht, dass sie Träger sind (Kantje's Ronaldo-Blut im Pedigree). Der Myotonie-Status wird im Pass vermerkt. Sollten beide Elterntiere nachweislich frei von dem Gen für Myotonie (A/A) sein entfällt die Verpflichtung der Untersuchung.

Deutsches Reitpony und Kleines Deutsches Reitpferd
Hengste und Stuten der Rassen New Forest Pony, Deutsches Reitpony und Kleines Deutsches Reitpferd, bei denen der Verdacht besteht, dass sie Träger sind (Kantje’s Ronaldo-Blut im Pedigree), dürfen nur dann in das Hengstbuch I, Hengstbuch II bzw. Stutbuch I, Stutbuch II eingetragen werden, wenn sie auf das Gen für Myotonie untersucht sind. Das Ergebnis wird in der Datenbank und in der Tierzuchtbescheinigung vermerkt sowie auf der Website der FN veröffentlicht.

Alle bereits aktiv eingetragenen Hengste der Rasse New Forest Pony, Deutsches Reitpony und Kleines Deutsches Reitpferd müssen ab 2013 untersucht werden, wenn sie aus Trägerlinien stammen bzw. bei denen der Verdacht besteht, dass sie Träger sind (Kantje’s Ronaldo-Blut im Pedigree). Das Ergebnis wird in der Datenbank und in der Tierzuchtbescheinigung vermerkt sowie auf der auf der Website der FN veröffentlicht. Das Ergebnis hat keinen Einfluss auf den Eintragungsstatus.

Alle bereits aktiv eingetragenen Stuten der Rasse New Forest Pony, Deutsches Reitpony und Kleines Deutsches Reitpferd sollten untersucht werden, wenn sie aus Trägerlinien stammen bzw. bei denen der Verdacht besteht, dass sie Träger sind (Kantje's Ronaldo-Blut im Pedigree). Der Myotonie Status wird im Pass vermerkt. Das Ergebnis hat keinen Einfluss auf den Eintragungsstatus. Sollte das auf eine Trägerlinie zurückgehende Elterntier nachweislich frei von dem Gen für Myotonie sein entfällt die Verpflichtung der Untersuchung.

 

Gendefekte FISFohlen-Immundefekt-Syndrom (FIS)
Das Fohlen-Immundefekt-Syndrom (FIS) schwächt das Immunsystem und führt zu Blutarmut und frühem Tod. Die Symptome sind Diarrhoe, Husten, Probleme beim Saugen und Blutarmut (Anämie). Im Alter von drei bis sechs Wochen, wenn das Saugen nachlässt, verschwinden die im Kolostrum vorhandenen Antikörper aus dem Organismus des Fohlens und Infektionen treten auf. Gravierende Blutarmut führt zu natürlichem Tod oder Euthanasie.

Erbgang
Das Fohlen-Immundefekt-Syndrom wird autosomal rezessiv vererbt. Bei diesem Vererbungsmodus kann die Erbanlage für die Erkrankung „versteckt“ von gesunden Trägertieren (Anlageträger) an die Nachkommen weitergegeben werden.

Das Testverfahren soll dem Züchter ermöglichen, die Anpaarung zweier Anlageträger zu vermeiden und damit das 25%ige Risiko der Erzeugung von Merkmalsträgern (erkrankte Tiere) auszuschließen.

- Bestimmungen im Zuchtprogramm

Dales Pony
Seit dem Zuchtjahr 2019 werden alle Hengste, die in Hengstbuch I oder Hengstbuch II eingetragen sind oder eingetragen werden, auf Fohlen-Immundefekt-Syndrom (FIS) mit Hilfe des Gentests untersucht. Der jeweilige Zuchtverband wird das Ergebnis des Gentests in der Tierzuchtbescheinigung und in der Datenbank dokumentieren. Die Ergebnisse werden auf der Website der FN veröffentlicht.

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