Laut Durchführungsverordnung (EU) 2021/963 müssen Tierärzte Fohlen mit Notfall-Transpondern kennzeichnen und direkt über die HI-Tier-Datenbank die erforderlichen Informationen zur Behandlung hinterlegen. Die hinterlegten Informationen werden von der Pass ausstellenden Stelle, dem Verband der Pony- und Pferdezüchter Hessen e.V., beim Druck des Equidenpasses berücksichtigt.
Die Zuchtverbände empfehlen die Beantragung durch den Tierarzt. Nachdem dieser den Notfalltransponder gesetzt und „blanko“ Passantrag sowie Abzeichen-Diagramm ausgefüllt hat, kann damit beim Zuchtverband der Fohlen-Pass beantragt werden.
Bisher war es Tierärzten rein rechtlich nicht möglich, ein krankes Fohlen, das noch keinen Equidenpass hatte, mit Wirkstoffen der Positivliste, die für Lebensmittel liefernde Equiden unter Einhaltung einer generellen Wartezeit von 6 Monaten geschaffen wurde, zu behandeln. Ebenso konnten Wirkstoffe, die zum Ausschluss aus der Lebensmittelkette führen, bei einem Fohlen ohne Equidenpass nicht eingesetzt werden, da der Status „nicht zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr bestimmt“ nicht dokumentiert werden konnte. Mit Einführung der Notfalltransponder für Fohlen hat sich die Situation nunmehr geändert und bessere Behandlungsmöglichkeiten eröffnet. Diese Notfall-Transponder sind ausschließlich nur für diesen Zweck vorgesehen. Sie dürfen nicht für die Kennzeichnung anderer Fohlen, Pferde oder anderer Tiere benutzt werden.