Auf der FN-Tagung in Münster einigten sich die Vertreter der Ponys, Kleinpferde und Spezialrassen auf die Einführung einer einheitlichen Prämienvergabe für Hengste und Stuten. Ausnahmen gelten lediglich bei den Rassen Islandpferd, Schwarzwälder und Süddeutsches Kaltblut, Friesenpferde und American Quarter Horse. Vergeben werden bei Hengsten die Titel FN-Bundesprämienhengst (B.Pr.H.), Leistungshengst (LH), Prämienhengst (Pr.H.) und Elitehengst (Elite), bei den Stuten sind es entsprechend die Titel Leistungsstute (LS), Prämienstute (Pr.St.) und Elite-Stute (Elite).

Bei den Stuten gibt es darüber hinaus die Möglichkeit für Verbände, eigenständig die Titel Verbandsprämienstute (Verb.Pr.St.) und Staatsprämienstute (St.Pr.St.) gemäß den Richtlinien der Bundesländer zu vergeben. Die Vergabe der Elite-Titel ist abhängig von der Leistung der Nachkommen, diese wird nach Punkten bewertet. Für einen Nachkommen mit dem Titel „FN-Bundesprämienhengst“ werden beispielsweise vier Punkte angerechnet, ein gekörter Hengst bei einem FN-Mitgliedszuchtverband bringt drei Punkte. Für den Erhalt des Elitestatus sind mindestens zehn Punkte erforderlich.

Die Vergaberichtlinien im Wortlaut:  

Anlage 6 der Zuchtverbandsordnung (ZVO)

Vergaberichtlinien für Prämierungen der Hengste
bei Ponys, Kleinpferden und sonstigen Rassen
(Ausnahme Islandpferd, Schwarzwälder und Süddeutsches Kaltblut;
Friesenpferde und American Quarter Horse)


Die Prämierungen sind bei den jeweiligen FN-Mitgliedszuchtverbänden zu beantragen!


FN-Bundesprämie (B.Pr.H.):
Hengste mit einer Arbeitsendnote von 8,0 oder höher anlässlich einer FN-Bundesschau (gemäß Vergaberichtlinien für FN-Bundesprämien)

Leistungshengst (LH): Eintragung in das Hengstbuch I bei einem FN-Mitgliedszuchtverband und eine Hengstleistungsprüfung mit einer Endnote von 7,5 oder besser oder Turniersporterfolge gemäß Zuchtprogramm

Prämienhengst (Pr.H.): Prämienhengst-Anwärter (Pr.H.A.) wird ein Hengst, wenn er im Hengstbuch I bei einem FN-Mitgliedszuchtverband eingetragen ist und im
Rahmen der Sammelveranstaltung (Körung/Eintragung) eine Gesamtnote von
7,5 oder besser und in jedem der Teilkriterien mindestens die Note 6,0 erhält.
Der Titel wird ausgewiesen.

Ein Prämienhengst-Anwärter wird Prämienhengst (Pr.H.), wenn er die für seine
Rasse im Zuchtprogramm festgelegte Leistungsprüfung mit einer gewichteten
Endnote von mindestens 7,5 bzw. die entsprechenden Turniersporterfolge
ablegt. (wenn keine Leistungsprüfung gemäß Zuchtprogramm vorgeschrieben
ist, dann kann der Hengst im Rahmen der Körung direkt Prämienhengst
werden.)

Elitehengst (Elite): (eine Prämierung für ältere Hengste (ab ca. 7 Jahre)

Grundvoraussetzungen:
· Endgültige Eintragung in das Hengstbuch I bei einem FN-Mitgliedszuchtverband, und
· zusätzlich müssen in dem im folgenden beschriebenen Punktesystem
mindestens 10 Punkte erreicht werden
(ein Nachkomme kann nur einmal Punkte sammeln):

Punktesystem:
Nachkomme mit dem Titel „FN-Bundesprämienhengst“                    2 Punkte
Nachkomme mit dem Titel „FN-Bundesprämienstute“                        2 Punkte
Nachkomme mit dem Titel „Prämienhengst“                                         2 Punkte
Nachkomme mit dem Titel „Elitehengst“                                                2 Punkte
Nachkomme mit dem Titel „Elitestute“                                                   2 Punkte
Nachkomme mit dem Titel „Staatsprämienstute*“, die mindestens

1 Fohlen hat und eine Leistungsprüfung abgelegt hat                        2 Punkte
Nachkomme mit dem Titel „Staatsprämienstute*“ oder

Staatsprämien*-Anwärterin“                                                                    1 Punkt
Nachkomme mit dem Titel „Leistungshengst“ gemäß ZVO                1 Punkt
Nachkomme mit dem Titel „Leistungsstute“ gemäß ZVO                   1 Punkt
Nachkomme mit dem Titel „Verbandsprämienstute/Prämienstute“  1 Punkt
Nachkomme gekörter Hengst bei einem FN-Mitgliedszuchtverband 1 Punkt
Nachkomme mit Start bei Europameisterschaften in Dressur,
Springen, Vielseitigkeit oder Fahren oder bei Weltmeisterschaften

im Fahren                                                                                                    2 Punkte
Nachkomme (Hengste, Stuten und Wallache) mit Turniersporterfolgen,
die gemäß Zuchtprogramm des Nachkommens als Leistungsprüfung
vorgeschrieben sind                                                                                  0,5 Punkt

Anlage 7 der Zuchtverbandsordnung (ZVO)

Vergaberichtlinien für Prämierungen der Stuten
bei den Ponys, Kleinpferden und sonstigen Rassen
(Ausnahme Islandpferd, Schwarzwälder und Süddeutsches Kaltblut;
Friesenpferde und American Quarter Horse)

Die Prämierungen sind bei den jeweiligen FN-Mitgliedszuchtverbänden zu beantragen!

FN-Bundesprämie (B.Pr.St.): Stuten mit einer Arbeitsendnote von 8,0 oder höher anlässlich einer FN-Bundesschau (gemäß Vergaberichtlinien für FN-Bundesprämien).

Leistungsstute (LS): Eintragung in das Stutbuch I bei einem FN-Mitgliedszuchtverband und eine Leistungsprüfung mit einer Endnote von 7,5 oder besser oder Turniersporterfolge gemäß Zuchtprogramm.

Staatsprämienstute (St.Pr.St.): die Vergabebestimmungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich; der Titel wird gleichwertig aus jedem Bundesland
übernommen (sofern das möglich ist).

Verbandsprämienstute (Vb.Pr.St.): die Vergabebestimmungen sind in den Zuchtverbänden unterschiedlich; der Titel muss nicht übernommen werden.

Prämienstute (Pr.St.): Prämienstuten-Anwärterin (Pr.St.A.) wird eine Stute, wenn sie im Stutbuch I bei einem FN-Mitgliedszuchtverband eingetragen ist und im
Rahmen der Sammelveranstaltung eine Gesamteintragungsnote von 7,5
oder besser und in jedem der Teilkriterien mindestens die Note 6,0
erhält. Der Titel wird ausgewiesen.


Eine Prämienstuten-Anwärterin wird eine Prämienstute (Pr.St.), wenn sie
die für ihre Rasse im Zuchtprogramm festgelegte Leistungsprüfung mit
einer gewichteten Endnote von mindestens 7,0 bzw. die entsprechenden
Turniersporterfolge ablegt. (wenn keine Leistungsprüfung gemäß
Zuchtprogramm vorgeschrieben ist, dann kann die Stute im Rahmen der
Sammelveranstaltung direkt Prämienstute werden)

Elitestute (Elite):

Verbands Elitestute Kinzighausen Hazy Manderley aus der Rasse Connemara Foto Sylvia BrehmGrundvoraussetzung:
· Eintragung in das Stutbuch I bei einem FN-Mitgliedszuchtverband und
· zusätzlich müssen in dem im folgenden beschriebenen Punktesystem mindestens 10 Punkte erreicht werden
(ein Nachkomme kann nur einmal Punkte sammeln):

Punktesystem:
Nachkomme mit dem Titel „FN-Bundesprämienhengst“                     4 Punkte
Nachkomme mit dem Titel „FN-Bundesprämienstute“                        4 Punkte
Nachkomme mit dem Titel „Elitehengst“                                                4 Punkte
Nachkomme mit dem Titel „Elitestute“                                                   4 Punkte
Nachkomme mit dem Titel „Staatsprämienstute*“, die mindestens

1 Fohlen hat und eine Leistungsprüfung abgelegt hat                        4 Punkte
Nachkomme mit dem Titel „Staatsprämienstute*

oder Staatsprämien*-Anwärterin“                                                            3 Punkte
Nachkomme mit dem Titel „Leistungshengst“ gemäß ZVO                3 Punkte
Nachkomme mit dem Titel „Leistungsstute“ gemäß ZVO                   3 Punkte
Nachkomme mit dem Titel „Prämienhengst“                                         3 Punkte
Nachkomme mit dem Titel „Verbandsprämienstute/Prämienstute“ 3 Punkte
Nachkomme gekörter Hengst bei einem FN-Mitgliedszuchtverband 3 Punkte
Nachkomme im Stutbuch I bei einem FN-Mitgliedszuchtverband

eingetragen                                                                                                 1 Punkt
Nachkomme mit Start bei Europameisterschaften in Dressur,
Springen, Vielseitigkeit oder Fahren oder bei Weltmeisterschaften

im Fahren                                                                                                    2 Punkte
Nachkomme (Hengste, Stuten und Wallache) mit Turniersporterfolgen,
die gemäß Zuchtprogramm des Nachkommens als Leistungsprüfung
vorgeschrieben sind                                                                                  1 Punkt

Stand: 3. Mai 2022


 

Was ändert sich für uns?

 

Die Prämierung in Alsfeld ist oft der erste Schritt zur Prämienstute hier die Haflinger Stute Amora des Züchters Bernd Kothe Foto Joachim HeckerViele Züchter und Verbandsvertreter haben lange darauf gewartet. „Endlich wird die Prämienvergabe vereinheitlicht, und wenn eine Stute oder ein Hengst den Verband wechselt, werden die Auszeichnungen übernommen!“

Das ist positiv und der heutigen Zeit angemessen. Bisher galt dies schon für die FN-Bundesprämie und die Titel „Leistungsstute“ und „Leistungshengst“ bei guter Eigenleistungsprüfung. Der Titel „Staatsprämienstute“ wird zwar je nach Bundesland unterschiedlich vergeben, aber wenigstens problemlos übernommen. 

Für die Prämien- und Elite-Titel gibt es ab dem kommenden Jahr 2023 einheitliche Vorgaben für Ponys und Kleinpferde, siehe FN-Mitteilung. Vergleicht man diese mit unseren Richtlinien im Verband der Pony- und Pferdezüchter Hessen, sind sie doch ähnlich. Die Prämienvergabe bleibt praktisch gleich, bei Stuten sogar ohne dass sie ein Fohlen gebracht haben müssen. Für Elite-Titel sind es dann 10 Punkte, die erreicht werden müssen, anstelle des 100-Punkte-Systems.    

Die beiden Auszeichnungen „Prämie“ und „Elite“ werden künftig noch deutlicher unterschieden: die Prämien sind für junge Stuten und Hengste gedacht und sollen deren Eigenleistung inklusive Exterieur (Eintragungsbewertung) herausstellen. Die Elite-Titel dagegen berücksichtigen nur noch die Vererbungsleistung der älteren, zuchtbewährten Pferde, nicht mehr ihre eigene Eintragungsnote, Leistungs- oder Schau-Erfolge. Auch die bloße Anzahl der Fohlen wird nicht angerechnet.

Beispiele:

Stute A erhält den Titel Elitestute nach bisheriger VPPH-Regelung (Anlage 6 der Satzung) mit mindestens 100 Punkten:

  • gute Eintragungsnote 7,8 x 5 = 39 Punkte
  • Leistungsprüfung auf Station ≥ 7,0 20 Punkte
  • vier Fohlen x 5 = 20 Punkte
  • zwei eingetragene Töchter ≥ 7,5 20 Punkte
  • ein gekörter Sohn 15 Punkte

                                                                                               ----------------

                                                                                               114 Punkte

                                                                                  

Dieselbe Stute erhält den denselben Titel nach künftiger bundesweiter Regelung mit mindestens 10 Punkten, gerechnet wie folgt:

  • eine Tochter mit dem Titel „Verbandsprämienstute/Prämienstute“ 3 Punkte
  • eine Tochter mit dem Titel „Staatsprämienstute*“, die mindestens

1 Fohlen hat und eine Leistungsprüfung abgelegt hat                         4 Punkte

  • ein gekörter Sohn 3 Punkte

                                                                                                                                  ----------------

                                                                                                                                  10 Punkte

Hengst B erhält den Titel Elitehengst nach bisheriger VPPH-Regelung (Anlage 5 der Satzung) mit mindestens 100 Punkten:

  • gute Eintragungsnote 7,8 x 5 = 39 Punkte
  • Leistungsprüfung auf Station ≥ 7,5 10 Punkte
  • sieben eingetragene Töchter ≥ 7,5 x 5 = 35 Punkte
  • zwei gekörte Söhne mit HLP ≥ 7,0 20 Punkte

                                                                                               ----------------

                                                                                               104 Punkte

 

Derselbe Hengst erhält den denselben Titel nach künftiger bundesweiter Regelung mit mindestens 10 Punkten, gerechnet wie folgt:

  • sechs Töchter mit dem Titel „Verbandsprämienstute/Prämienstute“

oder „Leistungsstute“                                                                                6 Punkte

  • eine Tochter mit dem Titel „Staatsprämienstute*“, die mindestens

1 Fohlen hat und eine Leistungsprüfung abgelegt hat                        2 Punkte

  • zwei gekörte Söhne             2 Punkte

                                                                                                                                  ----------------

                                                                                                                                  10 Punkte

Die neuen Regeln bringen den zusätzlichen Vorteil, dass einer Stute oder einem Hengst alle Nachkommen angerechnet werden, die „bei einem FN-Mitgliedszuchtverband“ eingetragen sind. Also werden nicht nur die im eigenen Zuchtverband eingetragenen Nachkommen gezählt.

Die Regelungen der Bundesländer zur Staatsprämienvergabe bleiben unberührt. Darüber hinaus können die Verbände für Stuten eigenständig auch noch den Titel Verbandsprämienstute (Verb.Pr.St.) vergeben. Ob dies sinnvoll ist oder eher verwirrend, sollte im Zuchtausschuss und Vorstand beraten werden.

Florian Solle

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