Hessenbrand

Eine lange Tradition in der Pferdezucht scheint zu Ende zu gehen: der Schenkelbrand zur äußeren Kennzeichnung und eindeutigen Identifizierung von Pferden in Deutschland. Das Tierschutzgesetz sieht vor, dass ab 2019 ein Eingriff am Tier, wie der Schenkelbrand, nur noch bei Anwendung einer örtlich wirksamen Schmerzausschaltung mittels eines für Pferde zugelassenen Tierarzneimittels zugelassen ist. „Der Schenkelbrand wird also nicht verboten, nur die Umstände, unter denen er angewendet werden darf, verändern sich ab 2019“, erklärt Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer des Bereichs Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).

„Wir waren noch bis vor Kurzem recht zuversichtlich, dass wir eine für alle zufriedenstellende Lösung gefunden haben“, sagte Dr. Norbert Camp, Mitglied des Vorstands Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und Vorsitzender des Trakehner Verbandes, im Rahmen des traditionellen Dezembertreffens der Vorsitzenden, Zuchtleiter und Geschäftsführer der FN-Mitglieds- und Anschluss -zuchtverbände. Dr. Camp gehörte zu der Arbeitsgruppe, die in den letzten Jahren intensiv an der Erprobung und Zulassung eines geeigneten Medikaments zur lokalen Betäubung gearbeitet hat. Mit Lidocain hatte man auch schnell einen geeigneten Wirkstoff gefunden und erfolgreich getestet. Was zunächst sehr vielversprechend aussah, scheiterte jedoch am Ende daran, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die angestrebte Zulassungserweiterung eines lidocainhaltigen Tierarzneimittels für Pferde um den Anwendungsbereich auf der Haut ablehnte und dafür eine kostenintensive und zeitaufwändige Neuzulassung verlangte. (fn-press)

Damit wird es ab 2019 Jahr auch im Verband der Pony- und Pferdezüchter Hessen e. V. keinen Schenkelbrand mehr geben. Inzwischen jedem Züchter bekannt ist die aktive Kennzeichnung mittels Transponder (Mikrochip), die verpflichtend ist für alle ab dem 01. Juli 2009 geborenen bzw. neu registrierten Pferde.

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