Tierseuchenkasse: Impfkostenbeihilfe für Pferdeherpesvirus beschlossen
 
Als neue Leistung für Pferdehalter wurde eine Impfkostenbeihilfe bei Impfungen gegen das Equine Herpes Virus (EHV) – 1 in Höhe von 10,- Euro je Impfung vom Verwaltungsrat der Hessischen Tierseuchenkasse (HTSK) beschlossen.
 
 

EHV – 1 hatte im laufenden Kalenderjahr zu mehreren Todesfällen in hessischen Pferdebeständen geführt. Eine Senkung der Viruslast ist durch eine regelmäßige Impfung zu erreichen und stellt damit zur Vermeidung des Ausbruchs der Erkrankung eine entscheidende Prophylaxemaßnahme dar.

Die Aufwendungen für die Durchführung der Impfungen gemäß Immunisierungsschema der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKoVet) werden vom Tierarzt dem Tierhalter in Rechnung gestellt. Der Tierhalter oder benannte Verantwortliche beantragt die Beihilfe anhand des bei der HTSK abzufordernden Beihilfeantrages. Weitere Voraussetzungen, die für die Gewährung der Beihilfe erfüllt sein müssen:

+          Alle Pferde des Bestandes müssen bei der HTSK gemeldet sein

+          Für den gesamten Bestand liegt ein Impfplan gemäß Immunisierungsschema der StIKo Vet vor

+          Die ordnungsgemäße Impfung des gesamten Bestandes wird vom Impftierarzt bestätigt

+          In Beständen mit Pferden mehrerer Tierhalter stellt der benannte Verantwortliche im Auftrag aller Tierhalter den Antrag auf Beihilfe

Die Beihilfe wird für EHV-1 - Impfungen ab dem 1.1.2017 auf Antrag des Tierhalters gewährt.

Ab diesem Zeitpunkt stehen die Antragsformulare auf der HTSK-Homepage zum Download bereit.

 

 

 

 

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