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Haflinger Fohlen Wienerwalzer 2015 von Sabrina Mach Foto Rainer Kohl

Fohlenschauen 2016

Die Fohlenschauen des Verbandes stehen vor der Tür, deshalb möchten wir häufige Fragen schon jetzt beantworten und auch an „Selbstverständlichkeiten“ erinnern.

• Alle aktuellen Termine sind im Ponyheft und im Internet zu finden, ebenso das Anmeldeformular. Die neue Seite heißt www.ponyverband-hessen.de

• Teilnehmen können alle Fohlen, für die ein Abstammungsnachweis unseres Verbandes ausgestellt wird. Alle Fohlen werden zusammen mit der Mutter vorgeführt.

• Fohlen aller Rassen können auf allen Brennterminen des Verbandes vorgestellt, gechippt und ggf. gebrannt werden. Um eine Fohlenprämie zu bekommen, muss allerdings der jeweilige Rasse-Termin genutzt werden. So ist zum Beispiel die Prämierung eines Fjord-Fohlens nur in Dreieich-Offenthal am 28. August oder die eines Welsh-Fohlens nur in Alsfeld-Eifa am 06. August möglich, usw.

• Die Prämien-Fohlenschau für Haflinger, Edelbluthaflinger und die Shetland-Rassen findet am 07. August in Alsfeld-Eifa statt.

• Die Viehmärkte und Kreistierschauen sind keine Veranstaltungen des Verbandes, deshalb ist hier meistens kein Brenntermin eingeplant.

• Bei der Einzelvorstellung werden die Fohlen im Freilaufen gezeigt. Auf dem Schrittring und außerhalb des Vorführringes werden die Fohlen am Halfter geführt oder an der Mutter angebunden.
• Ein guter Futter- und Pflegezustand sollte selbstverständlich sein, einschließlich der Hufpflege. Rassetypische Merkmale sind zu berücksichtigen, z. B. ob die Mähne eingeflochten wird oder nicht. Bei allen Rassen ist das Ausrasieren der Ohren und Entfernen der Tasthaare an Augen und Maul verboten, ebenso das Scheren der Fohlen.
• Vorführer und Peitschenführer sollten in den Verbandsfarben gekleidet sein (lange weiße Hose und Verbandspulli oder Verbands-T-Shirt). Als Treibhilfe ist eine normale Gerte oder Peitsche erlaubt, die aber möglichst sparsam eingesetzt werden sollte. Nachteilig sind an der Peitsche befestigte „Rascheltüten“ oder andere akustische Hilfsmittel.
• Jede Fohlengeburt muss innerhalb von vier Wochen an den Verband gemeldet werden. Hierfür ist entweder der Vordruck auf dem Deckschein zu verwenden oder der Original-Deckschein/ Besamungsschein beizufügen. Auch für Totgeburten und Verfohlungen besteht Meldepflicht.

Schwarzwälder Fohlen Willem von Bernhard Sya in Usingen Foto Brehm

• Fohlen müssen im Jahr der Geburt und bei Fuß der Mutter registriert werden. Genauer gesagt: Die Frist läuft spätestens 12 Monate nach der Geburt und in jedem Fall vor dem endgültigen Verlassen des Geburtsbetriebes ab. Das heißt, bis dahin muss das Pferd registriert und ein Equidenpass incl. Zuchtbescheinigung ausgestellt sein. Andernfalls bleibt nur noch der grüne Pferdepass ohne Zuchtbescheinigung.

• Zum Setzen des Transponders (Mikrochip) und ggf. des Brandzeichens sollte das Fohlen 6 bis 8 Wochen alt sein. Der Transponder ist Pflicht, der Brand freiwillig.

• Nach wie vor empfehlen wir die freiwillige DNA-Untersuchung von Zuchtstuten. Vor allem für mögliche Hengstmütter sollte die „Registrierung des DNA-Typs“ erfolgen, denn alle gekörten Hengste müssen auf Vater und Mutter überprüft werden, um ins Hengstbuch I eingetragen werden zu können (!). Also sollten gute Stuten schon vorsorglich angelegt werden, bevor sie nicht mehr da sind.

• Alles klar? Sonst bitte vor der Veranstaltung einmal im Büro melden!
Viel Glück und Erfolg!

Florian Solle

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